Schülerdaten gehören geschützt. Diese Plattform ist so gebaut, dass Schulen ihre Pflichten nach der DSGVO erfüllen können – nicht nur auf dem Papier, sondern technisch umgesetzt. Die wichtigsten Bausteine im Überblick.
Auftragsverarbeitung (AVV)
Für den Einsatz an der Schule gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Er regelt, welche Daten in wessen Auftrag zu welchem Zweck verarbeitet werden – die Grundlage, die Schulleitung und Sachaufwandsträger verlangen.
Ein auf der Plattform angemeldeter Administrator kann unter der Rubrik „Nutzer" den AVV-Vertrag ausfüllen und herunterladen.
Löschautomatik – Datensparsamkeit ohne Handarbeit
Personenbezogene Daten werden nicht länger aufbewahrt als nötig (Art. 5 DSGVO). Die Plattform löscht Daten nach festgelegten Fristen automatisch und endgültig – es gibt keinen Papierkorb, aus dem etwas rekonstruierbar bleibt.
- Löschung nach Ablauf der eingestellten Aufbewahrungsfrist.
- Harte Löschung – die Daten sind danach unwiderruflich entfernt.
- Keine unnötige Datensammlung: erhoben wird nur, was für den Unterricht gebraucht wird.
Betroffenenrechte – Auskunft, Übertragbarkeit, Löschung
Jede betroffene Person hat das Recht zu erfahren, welche Daten gespeichert sind, diese in maschinenlesbarer Form zu erhalten und ihre Löschung zu verlangen. Die Plattform unterstützt das direkt in der Verwaltung:
- Auskunft (Art. 15) – Übersicht aller zu einer Person gespeicherten Daten.
- Datenübertragbarkeit (Art. 20) – Export als HTML (lesbar) und JSON (maschinenlesbar).
- Löschung (Art. 17) – ein Schülerkonto samt allen Daten endgültig entfernen.
Administratoren erledigen diese Anfragen mit wenigen Klicks – keine Datenbank-Eingriffe von Hand nötig.
Die rechtliche Datenschutzerklärung dieser Seite finden Sie unter Datenschutz. Fragen zum Einsatz an Ihrer Schule? Kontakt aufnehmen.